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Switzerland SPITEX

Um pflegende Angehörige finanziell zu entlasten, bietet der 7Medic eine interessante Option an. Dabei können sich Angehörige offiziell bei dieser Organisation anstellen lassen und erhalten dann eine Entlohnung für die Grundpflege ihrer pflegebedürftigen Familienmitglieder auf Stundenbasis. Dies ermöglicht es ihnen, zumindest einen Teil der Pflegeaufgaben gegen Bezahlung zu übernehmen.


Darüber hinaus können pflegende Angehörige auch Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung oder Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beantragen, wenn die pflegebedürftige Person die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Diese staatlichen Leistungen sollen die Kosten für die erforderliche Pflege und Betreuung abdecken.


Zudem bieten viele Kantone und Gemeinden selbst spezielle Entlastungsangebote für pflegende Angehörige an, wie zum Beispiel Ferienbewilligungen, Tagesklinik-Plätze oder organisierte Ferienaufenthalte für die pflegebedürftige Person. Diese Angebote ermöglichen eine temporäre Auszeit für die pflegenden Angehörigen.


Es ist ratsam, sich frühzeitig über alle Unterstützungsmöglichkeiten in der jeweiligen Region zu informieren, da die konkreten Angebote je nach Wohnort und Situation variieren können.


Wer sind «pflegende Angehörige»?

Pflegende Angehörige sind Menschen, die sich um die Pflege und Betreuung eines Familienmitglieds oder einer nahestehenden Person kümmern, die auf Unterstützung im Alltag angewiesen ist. In der Schweiz fallen unter den Begriff "pflegende Angehörige" folgende Personengruppen:

  • Direkte Verwandte wie Ehepartner, Eltern, Kinder oder Geschwister der pflegebedürftigen Person. Die Verwandtschaftsbeziehung kann biologisch oder durch Adoption bestehen. Personen, die der pflegebedürftigen 
  • Person sehr nahestehen und einen großen Teil der Pflege übernehmen, ohne aber direkt verwandt zu sein. Dazu können beispielsweise langjährige Lebenspartner, enge Freunde oder Mitbewohner gehören.

Entscheidend ist, dass diese pflegenden Angehörigen nicht professionelle Pflegekräfte sind, sondern die Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld übernehmen. Dies kann zeitweise oder dauerhaft der Fall sein, beispielsweise bei Krankheiten, Behinderungen oder im Alter.

e Tätigkeiten reichen von Unterstützung bei Aktivitäten des täglichen Lebens wie Waschen, Ankleiden oder Essen über Haushaltsführung, Arztbesuche bis hin zu aufwändigeren Pflegeleistungen wie Wundversorgung oder Medikamentengabe.

enig professionelle Unterstützung, sodass sie auf Entlastungsangebote angewiesen sind.

Beim 7Medic können pflegende Angehörige eine Entlohnung für bestimmte Grundpflegeleistungen erhalten. Dazu gehören:

  • Hilfestellung beim Aufstehen und zu Bett gehen
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden
  • Körperpflege wie Waschen, Duschen, Baden
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Hilfe beim Essen und Trinken
  • Assistenz bei der Toilettenbenutzung
  • Zahnpflege

All diese grundlegenden Tätigkeiten der direkten Körperpflege werden vom Pflegewegweiser gegen Bezahlung übernommen, wenn sie von angestellten Angehörigen erbracht werden.

Nicht entlohnt werden hingegen weitere Betreuungs- und Haushaltshilfen wie:

  • Spazierengehen oder andere Aktivitäten außer Haus
  • Begleitung zu Arztbesuchen oder Therapien
  • Zubereiten von Mahlzeiten/Kochen
  • Haushaltsarbeiten wie Putzen, Wäschewaschen etc.

Diese zusätzlichen Tätigkeiten fallen nicht unter die vergüteten Grundpflegeleistungen. Sie sind jedoch oft ebenso wichtig für die Versorgung pflegebedürftiger Personen im häuslichen Umfeld.

Die Beschränkung auf reine Körperpflege erfolgt, da erweiterte Betreuungsleistungen normalerweise nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden.

Um sich beim 7Medic als pflegende/r Angehörige/r anstellen zu lassen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie pflegen dauerhaft einen nahen Angehörigen, mit dem Sie verwandt sind oder eine enge Bindung haben.
  • Zu Ihren Aufgaben gehören Grundpflegeleistungen wie Körperpflege, An- und Auskleiden, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme usw.
  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt. Eine Anstellung ist also auch im Rentenalter möglich.

Wenn diese Kriterien auf Ihre Situation zutreffen, können Sie sich gerne für ein erstes Beratungsgespräch beim 7Medic melden. Dort werden Ihre individuellen Möglichkeiten und die nächsten Schritte für eine Anstellung geklärt.

Ein frühzeitiger Erstkontakt ist empfehlenswert, damit der 7Medic Sie bei Ihren anspruchsvollen Pflegeaufgaben schnell unterstützen und finanzielle Entlastung bieten kann. Je nach Vereinbarung können Sie dann stundenweise bezahlte Pflegeeinsätze bei Ihrem Angehörigen übernehmen.

Lassen Sie sich nicht entmutigen, falls Ihre Pflegesituation schon länger andauert. Eine Anstellung ist rückwirkend für maximal 12 Monate möglich. So können Sie im Nachhinein zumindest teilweise für schon geleistete Grundpflege entlohnt werden.

Der 7Medic steht Ihnen gerne beratend zur Seite, damit Sie die bestmögliche Hilfestellung und Entlastung bei der verantwortungsvollen Aufgabe als pflegende/r Angehörige/r erhalten.


Pflegende Angehörige, die sich bei 7Medic offiziell anstellen lassen, erhalten für ihre geleisteten Grundpflegeleistungen eine Stundenentlohnung. Diese beläuft sich aktuell auf 35.- CHF / brutto pro Stunde. In diesem Bruttobetrag sind bereits die Sozialversicherungsbeiträge sowie ein Ferienzuschlag enthalten.

Sobald das jährliche Einkommen eines angestellten pflegenden Angehörigen die gesetzliche Schwelle für die obligatorische Pensionskasse (2. Säule) überschreitet, erfolgt automatisch eine Anmeldung und Beitragszahlung in die berufliche Vorsorge. Dadurch bauen die Angehörigen während ihrer Anstellung Ansprüche für die späteren Altersleistungen auf.

Die Entlohnung und Sozialversicherungsanschlüsse entsprechen den üblichen Bedingungen für Arbeitnehmende in der Schweiz. Somit erhalten pflegende Angehörige durch ihre Anstellung einen offiziellen Beschäftigungsstatus und gehen einer anerkannten Tätigkeit nach, für die sie existenzsichernde Entgelte beziehen können.

Dies stellt eine wichtige finanzielle Anerkennung und soziale Absicherung für die verantwortungsvolle Aufgabe dar, einen pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause zu betreuen. Die pflegenden Angehörigen leisten damit einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag.



Pflegende Angehörige können ihre erbrachten Pflegeleistungen nicht direkt und in Eigenregie gegenüber der Krankenversicherung des Pflegebedürftigen abrechnen. Als Privatperson besteht keine Möglichkeit, die Kosten für die häusliche Pflege über die obligatorische Krankenpflegeversicherung rückerstattet zu bekommen.

Um eine finanzielle Entschädigung für Pflegetätigkeiten zu erhalten, ist es zwingend erforderlich, dass pflegende Angehörige bei einer spezialisierten und von den Krankenkassen anerkannten Pflegeorganisation wie 7Medic offiziell angestellt sind. Diese Organisationen übernehmen die fachliche Qualitätssicherung der Pflege und können die Leistungen dann korrekt abrechnen.

Nur im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses bei solchen Vermittlungsstellen für Pflege zu Hause können Angehörige für ihre Pflegetätigkeit stundenweise entlohnt werden. Die Pflegevergütung wird dabei direkt mit der Krankenversicherung des Pflegebedürftigen abgerechnet.

Dieser Weg über eine Anstellung ist der einzige Weg für pflegende Angehörige, um überhaupt einen Teil der finanziellen Aufwendungen für die häusliche Pflege erstattet zu bekommen. Eine direkte privatwirtschaftliche Abrechnung von Pflegeleistungen durch Angehörige ist nicht möglich. Die Qualitätskontrolle durch spezialisierte Organisationen ist zwingend vorgeschrieben.




Organisationen wie der 7Medic unterstützen pflegende Angehörige auf mehreren Ebenen:

  1. Finanzielle Entlohnung 
    Pflegende Angehörige, die sich bei diesen Organisationen anstellen lassen, erhalten eine Stundenentlohnung von 35 Franken brutto für die von ihnen geleistete Grundpflege. In diesem Bruttobetrag sind bereits die Sozialversicherungsbeiträge sowie ein Ferienzuschlag enthalten.
  2. Fachliche Anleitung 
    Eine sehr wichtige Unterstützung ist die fachliche Begleitung durch diplomiertes Pflegepersonal. Jeder angestellte pflegende Angehörige hat eine persönliche Ansprechperson, die regelmäßig die häusliche Situation begutachtet und mit Rat und praktischen Anleitungen zur Seite steht. So wird eine professionelle, auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Pflegequalität sichergestellt.
  3. Aus- und Weiterbildungen
    Um pflegende Angehörige weiter zu qualifizieren, bieten diese Organisationen ein Programm mit Ausbildungskursen und Weiterbildungen rund um die Themen Pflege, Betreuung und Behindertenrechte an. Dieses Angebot steht allen angestellten Angehörigen offen, damit sie ihre Pflegekompetenzen laufend erweitern können.

Durch die Kombination aus finanzieller Entlohnung, fachlicher Unterweisung und Möglichkeiten zur Weiterbildung erhalten pflegende Angehörige eine umfassende Unterstützung. Sie können die oft herausfordernde Pflege besser bewältigen und die Lebensqualität der betreuten Person aufrechterhalten.


Datenschutz und Vertraulichkeit haben bei 7Medic  höchste Priorität. Es werden umfassende Maßnahmen ergriffen, um Ihre personenbezogenen Daten bestmöglich zu schützen und die Vorgaben der geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten. Dabei stehen folgende Prinzipien im Vordergrund:

Einwilligung: Bevor 7Medic personenbezogene Daten von Ihnen erhebt oder für spezifische Zwecke nutzt, wird Ihre ausdrückliche Einwilligung dafür eingeholt. Sie haben die volle Kontrolle darüber, welche Daten Sie preisgeben möchten.

Zweckbindung: Ihre Daten werden ausschließlich für die Zwecke verarbeitet, denen Sie zugestimmt haben. Eine zweckfremde Verwendung findet nicht statt.

Datenminimierung: Es werden nur die Daten erfasst, die für die legalen und transparenten Zwecke wirklich notwendig sind. Unnötige Datensammlungen werden vermieden.

Verschlüsselung: Alle vertraulichen Daten, insbesondere sensible Gesundheits- und Finanzdaten, werden durch Verschlüsselungstechnologien geschützt, um den unbefugten Zugriff Dritter zu unterbinden.

Zugriffskontrollen: Innerhalb von 7Medic haben nur berechtigte Personen Zugriff auf Ihre Daten. Strikte Zugriffsbeschränkungen regeln den Datenzugriff nach dem Need-to-Know-Prinzip.

Mitarbeiter-Sensibilisierung: Das Personal von 7Medic  wird kontinuierlich zum Thema Datenschutz und Datensicherheit geschult und sensibilisiert.

Sicherheit: Modernste Sicherheitssysteme, Firewalls und Anti-Viren-Software schützen die Datenbestände vor Angriffen und Schadsoftware.

Durch diesen umfassenden Datenschutzansatz kann 7Medic bestmöglich sicherstellen, dass Ihre persönlichen Daten jederzeit vertraulich behandelt, vor Missbrauch geschützt und ausschließlich im rechtlich zulässigen Rahmen verwendet werden.


Romania

In der Schweiz gibt es verschiedene Möglichkeiten für pflegende Angehörige, Unterstützung und finanzielle Entschädigung zu erhalten.

Um pflegende Angehörige finanziell zu entlasten, bietet der 7Medic eine interessante Option an. Dabei können sich Angehörige offiziell bei dieser Organisation anstellen lassen und erhalten dann eine Entlohnung für die Grundpflege ihrer pflegebedürftigen Familienmitglieder auf Stundenbasis. Dies ermöglicht es ihnen, zumindest einen Teil der Pflegeaufgaben gegen Bezahlung zu übernehmen.


Darüber hinaus können pflegende Angehörige auch Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung oder Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beantragen, wenn die pflegebedürftige Person die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Diese staatlichen Leistungen sollen die Kosten für die erforderliche Pflege und Betreuung abdecken.


Zudem bieten viele Kantone und Gemeinden selbst spezielle Entlastungsangebote für pflegende Angehörige an, wie zum Beispiel Ferienbewilligungen, Tagesklinik-Plätze oder organisierte Ferienaufenthalte für die pflegebedürftige Person. Diese Angebote ermöglichen eine temporäre Auszeit für die pflegenden Angehörigen.


Es ist ratsam, sich frühzeitig über alle Unterstützungsmöglichkeiten in der jeweiligen Region zu informieren, da die konkreten Angebote je nach Wohnort und Situation variieren können.


Pflegende Angehörige sind Menschen, die sich um die Pflege und Betreuung eines Familienmitglieds oder einer nahestehenden Person kümmern, die auf Unterstützung im Alltag angewiesen ist. In der Schweiz fallen unter den Begriff "pflegende Angehörige" folgende Personengruppen:

  • Direkte Verwandte wie Ehepartner, Eltern, Kinder oder Geschwister der pflegebedürftigen Person. Die Verwandtschaftsbeziehung kann biologisch oder durch Adoption bestehen.
  • Personen, die der pflegebedürftigen Person sehr nahestehen und einen großen Teil der Pflege übernehmen, ohne aber direkt verwandt zu sein. Dazu können beispielsweise langjährige Lebenspartner, enge Freunde oder Mitbewohner gehören.

Entscheidend ist, dass diese pflegenden Angehörigen nicht professionelle Pflegekräfte sind, sondern die Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld übernehmen. Dies kann zeitweise oder dauerhaft der Fall sein, beispielsweise bei Krankheiten, Behinderungen oder im Alter.

Die Tätigkeiten reichen von Unterstützung bei Aktivitäten des täglichen Lebens wie Waschen, Ankleiden oder Essen über Haushaltsführung, Arztbesuche bis hin zu aufwändigeren Pflegeleistungen wie Wundversorgung oder Medikamentengabe.

Pflegende Angehörige leisten einen sehr wertvollen Beitrag, erhalten aber oft wenig professionelle Unterstützung, sodass sie auf Entlastungsangebote angewiesen sind.

Beim 7Medic können pflegende Angehörige eine Entlohnung für bestimmte Grundpflegeleistungen erhalten. Dazu gehören:

  • Hilfestellung beim Aufstehen und zu Bett gehen
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden
  • Körperpflege wie Waschen, Duschen, Baden
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Hilfe beim Essen und Trinken
  • Assistenz bei der Toilettenbenutzung
  • Zahnpflege

All diese grundlegenden Tätigkeiten der direkten Körperpflege werden vom Pflegewegweiser gegen Bezahlung übernommen, wenn sie von angestellten Angehörigen erbracht werden.

Nicht entlohnt werden hingegen weitere Betreuungs- und Haushaltshilfen wie:

  • Spazierengehen oder andere Aktivitäten außer Haus
  • Begleitung zu Arztbesuchen oder Therapien
  • Zubereiten von Mahlzeiten/Kochen
  • Haushaltsarbeiten wie Putzen, Wäschewaschen etc.

Diese zusätzlichen Tätigkeiten fallen nicht unter die vergüteten Grundpflegeleistungen. Sie sind jedoch oft ebenso wichtig für die Versorgung pflegebedürftiger Personen im häuslichen Umfeld.

Die Beschränkung auf reine Körperpflege erfolgt, da erweiterte Betreuungsleistungen normalerweise nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden.

Um sich beim 7Medic als pflegende/r Angehörige/r anstellen zu lassen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie pflegen dauerhaft einen nahen Angehörigen, mit dem Sie verwandt sind oder eine enge Bindung haben.
  • Zu Ihren Aufgaben gehören Grundpflegeleistungen wie Körperpflege, An- und Auskleiden, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme usw.
  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt. Eine Anstellung ist also auch im Rentenalter möglich.

Wenn diese Kriterien auf Ihre Situation zutreffen, können Sie sich gerne für ein erstes Beratungsgespräch beim 7Medic melden. Dort werden Ihre individuellen Möglichkeiten und die nächsten Schritte für eine Anstellung geklärt.

Ein frühzeitiger Erstkontakt ist empfehlenswert, damit der 7Medic Sie bei Ihren anspruchsvollen Pflegeaufgaben schnell unterstützen und finanzielle Entlastung bieten kann. Je nach Vereinbarung können Sie dann stundenweise bezahlte Pflegeeinsätze bei Ihrem Angehörigen übernehmen.

Lassen Sie sich nicht entmutigen, falls Ihre Pflegesituation schon länger andauert. Eine Anstellung ist rückwirkend für maximal 12 Monate möglich. So können Sie im Nachhinein zumindest teilweise für schon geleistete Grundpflege entlohnt werden.

Der 7Medic steht Ihnen gerne beratend zur Seite, damit Sie die bestmögliche Hilfestellung und Entlastung bei der verantwortungsvollen Aufgabe als pflegende/r Angehörige/r erhalten.


Pflegende Angehörige, die sich bei 7Medic offiziell anstellen lassen, erhalten für ihre geleisteten Grundpflegeleistungen eine Stundenentlohnung. Diese beläuft sich aktuell auf 35.- CHF / brutto pro Stunde. In diesem Bruttobetrag sind bereits die Sozialversicherungsbeiträge sowie ein Ferienzuschlag enthalten.

Sobald das jährliche Einkommen eines angestellten pflegenden Angehörigen die gesetzliche Schwelle für die obligatorische Pensionskasse (2. Säule) überschreitet, erfolgt automatisch eine Anmeldung und Beitragszahlung in die berufliche Vorsorge. Dadurch bauen die Angehörigen während ihrer Anstellung Ansprüche für die späteren Altersleistungen auf.

Die Entlohnung und Sozialversicherungsanschlüsse entsprechen den üblichen Bedingungen für Arbeitnehmende in der Schweiz. Somit erhalten pflegende Angehörige durch ihre Anstellung einen offiziellen Beschäftigungsstatus und gehen einer anerkannten Tätigkeit nach, für die sie existenzsichernde Entgelte beziehen können.

Dies stellt eine wichtige finanzielle Anerkennung und soziale Absicherung für die verantwortungsvolle Aufgabe dar, einen pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause zu betreuen. Die pflegenden Angehörigen leisten damit einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag.



Pflegende Angehörige können ihre erbrachten Pflegeleistungen nicht direkt und in Eigenregie gegenüber der Krankenversicherung des Pflegebedürftigen abrechnen. Als Privatperson besteht keine Möglichkeit, die Kosten für die häusliche Pflege über die obligatorische Krankenpflegeversicherung rückerstattet zu bekommen.

Um eine finanzielle Entschädigung für Pflegetätigkeiten zu erhalten, ist es zwingend erforderlich, dass pflegende Angehörige bei einer spezialisierten und von den Krankenkassen anerkannten Pflegeorganisation wie 7Medic offiziell angestellt sind. Diese Organisationen übernehmen die fachliche Qualitätssicherung der Pflege und können die Leistungen dann korrekt abrechnen.

Nur im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses bei solchen Vermittlungsstellen für Pflege zu Hause können Angehörige für ihre Pflegetätigkeit stundenweise entlohnt werden. Die Pflegevergütung wird dabei direkt mit der Krankenversicherung des Pflegebedürftigen abgerechnet.

Dieser Weg über eine Anstellung ist der einzige Weg für pflegende Angehörige, um überhaupt einen Teil der finanziellen Aufwendungen für die häusliche Pflege erstattet zu bekommen. Eine direkte privatwirtschaftliche Abrechnung von Pflegeleistungen durch Angehörige ist nicht möglich. Die Qualitätskontrolle durch spezialisierte Organisationen ist zwingend vorgeschrieben.




Organisationen wie der 7Medic unterstützen pflegende Angehörige auf mehreren Ebenen:

  1. Finanzielle Entlohnung 
    Pflegende Angehörige, die sich bei diesen Organisationen anstellen lassen, erhalten eine Stundenentlohnung von 35 Franken brutto für die von ihnen geleistete Grundpflege. In diesem Bruttobetrag sind bereits die Sozialversicherungsbeiträge sowie ein Ferienzuschlag enthalten.
  2. Fachliche Anleitung 
    Eine sehr wichtige Unterstützung ist die fachliche Begleitung durch diplomiertes Pflegepersonal. Jeder angestellte pflegende Angehörige hat eine persönliche Ansprechperson, die regelmäßig die häusliche Situation begutachtet und mit Rat und praktischen Anleitungen zur Seite steht. So wird eine professionelle, auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Pflegequalität sichergestellt.
  3. Aus- und Weiterbildungen
    Um pflegende Angehörige weiter zu qualifizieren, bieten diese Organisationen ein Programm mit Ausbildungskursen und Weiterbildungen rund um die Themen Pflege, Betreuung und Behindertenrechte an. Dieses Angebot steht allen angestellten Angehörigen offen, damit sie ihre Pflegekompetenzen laufend erweitern können.

Durch die Kombination aus finanzieller Entlohnung, fachlicher Unterweisung und Möglichkeiten zur Weiterbildung erhalten pflegende Angehörige eine umfassende Unterstützung. Sie können die oft herausfordernde Pflege besser bewältigen und die Lebensqualität der betreuten Person aufrechterhalten.


Datenschutz und Vertraulichkeit haben bei 7Medic  höchste Priorität. Es werden umfassende Maßnahmen ergriffen, um Ihre personenbezogenen Daten bestmöglich zu schützen und die Vorgaben der geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten. Dabei stehen folgende Prinzipien im Vordergrund:

Einwilligung: Bevor 7Medic personenbezogene Daten von Ihnen erhebt oder für spezifische Zwecke nutzt, wird Ihre ausdrückliche Einwilligung dafür eingeholt. Sie haben die volle Kontrolle darüber, welche Daten Sie preisgeben möchten.

Zweckbindung: Ihre Daten werden ausschließlich für die Zwecke verarbeitet, denen Sie zugestimmt haben. Eine zweckfremde Verwendung findet nicht statt.

Datenminimierung: Es werden nur die Daten erfasst, die für die legalen und transparenten Zwecke wirklich notwendig sind. Unnötige Datensammlungen werden vermieden.

Verschlüsselung: Alle vertraulichen Daten, insbesondere sensible Gesundheits- und Finanzdaten, werden durch Verschlüsselungstechnologien geschützt, um den unbefugten Zugriff Dritter zu unterbinden.

Zugriffskontrollen: Innerhalb von 7Medic haben nur berechtigte Personen Zugriff auf Ihre Daten. Strikte Zugriffsbeschränkungen regeln den Datenzugriff nach dem Need-to-Know-Prinzip.

Mitarbeiter-Sensibilisierung: Das Personal von 7Medic  wird kontinuierlich zum Thema Datenschutz und Datensicherheit geschult und sensibilisiert.

Sicherheit: Modernste Sicherheitssysteme, Firewalls und Anti-Viren-Software schützen die Datenbestände vor Angriffen und Schadsoftware.

Durch diesen umfassenden Datenschutzansatz kann 7Medic bestmöglich sicherstellen, dass Ihre persönlichen Daten jederzeit vertraulich behandelt, vor Missbrauch geschützt und ausschließlich im rechtlich zulässigen Rahmen verwendet werden.